Impfen in Göppingen

BLESS YOU. Impfstützpunkt 

Im Auftrag des Landkreises bieten die BLESS YOU. Apotheken in Zusammenarbeit mit Ärzten ein dauerhaftes Impfangebot.
Geimpft wird mit allen mRNA Impfstoffen und dem Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax,
es werden Erst-, Zweit-, Booster- und Genesenenimpfungen für alle Bürger ab 12 Jahren durchgeführt.

Adresse:
Schuler-Platz 1
73033 Göppingen

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Impfungen!

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BLESS YOU. Impfbus

Wann und wo der BLESS YOU. Impfbus bereitsteht erfahren Sie hier.

Aufgrund der Witterung, ist unser Impfbus aktuell nicht regelmäßig unterwegs.
Sie können aber gerne einen Impftermin in unserem Impfstützpunkt am Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen buchen.

Testzentren

im Landkreis Göppingen

Unter folgendem Link können Sie Termine für einen Schnelltest buchen: www.testzentrum-goeppingen.de

Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die Impfung und den Ablauf von der Buchung bis zum digitalen Impfzertifikat.

Termine werden regelmäßig hier veröffentlicht, diese werden frühestens 5 Tage im Voraus vergeben.

Sie können ausschließlich über unsere Webseite impfen-in-goeppingen.de Termine in unserem Impfstützpunkt und unserem Impfbus vereinbaren. Ein spontanes Impfen, sowie eine Terminvereinbarung über Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich. Wenn Sie kein Internetzugang zuhause haben, wenden Sie sich an Bekannte oder Nachbarn.

Bitte kommen Sie 5 Minuten vor Ihrem geplanten Termin und nicht früher. So werden große Menschenansammlungen vermieden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zum Termin mit:

-Personalausweis/Reisepass

-Impfpass und den QR-Code der Terminbestätigung (nicht digitales Impfzertifikat)

Wenn Sie keinen Impfpass besitzen stellen wir Ihnen gerne eine Impf-Ersatzbestätigung aus. Diese legen Sie dem Hausarzt vor und bekommen Ihren Impfpass.

Nein, die Kosten der Impfung werden komplett übernommen.

Folgende Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:

– Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.
– Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
– Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer medizinischen Einrichtung/Unternehmen gepflegt oder betreut werden oder tätig sind.
– Personen, die im Auftrag einer solchen medizinischen Einrichtung/Unternehmen im Ausland tätig sind.
– Deutsche, die im Ausland ihren Wohnsitz haben (Expats), können sich in Deutschland impfen lassen, wenn Sie in Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.)

Im Impfstützpunkt werden Impfdosen mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna sowie der Proteinimpfstoff von Novavax verabreicht.

Mit dem Proteinimpfstoff (Totimpfstoff) Nuvaxovid von Novavax kann sich jeder über 18 Jahren, mit Ausnahme von Schwangeren, und Stillenden impfen lassen.

Bevorzugt geimpft werden Personen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen.

Der Impfstoff Nuvaxovid ist aktuell nur für Erst- und Zweitimpfungen zugelassen.

Aktuelle Empfehlungen des Robert Koch Instituts sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22.pdf?__blob=publicationFile

Zweitimpfung: Ab 3 Wochen bis 6 Wochen nach Ihrer ersten Impfung können Sie sich Ihre Zweitimpfung verabreichen lassen.

Boosterimpfung: Mindestens 3 Monate nach Ihrer Zweitimpfung können Sie Ihre Boosterimpfung erhalten.

Anspruch auf eine zweite Boosterimpfung haben laut Stiko-Empfehlung aktuell Personen über 70 Jahren, Personen mit Immundefizienz und Beschäftigte in der Pflege oder einem medizinischen Beruf. Die zweite Boosterimpfung wird mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zu der ersten Booster-Impfung durchgeführt.

Schwangere (ab dem 2. Trimester) und Stillende dürfen mit BioNTech geimpft werden.

In der Regel ist eine Einwilligungsfähigkeit in einen medizinischen Eingriff – im speziellen Fall beispielsweise eine Impfung – ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Voraussetzung ist eine Aufklärung über die Behandlung und ihre Risiken.

Eine Impfung ist eine Routinemaßnahme des medizinischen Alltags, sodass eine Einwilligungsfähigkeit im speziellen Einzelfall auch schon früher als mit 16 Jahren, in der Regel aber nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres, vorliegen kann. Die Frage der Einwilligungsfähigkeit unterliegt einer individuellen Prüfung durch den Arzt.

Für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ist eine Einwilligung aller bzw. des Personensorgeberechtigten notwendig und nachzuweisen.
Wir impfen Kinder/Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren, wenn die zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind.
Eine Booster-Impfung ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich.

Kinder unter 12 Jahren können sich bei uns an Impfaktionstagen, bei dem jeweiligen Kinderarzt oder bei anderen Impfeinrichtungen impfen lassen. Weitere Informationen zu Kinderimpfungen finden Sie hier.

Ihr digitales Impfzertifikat erhalten Sie 2-3 Werktage verschlüsselt per E-Mail nach Ihrer Impfung.

Weitere Informationen
zur Impfung

Falls Sie weitere Fragen haben, finden Sie offizielle Informationen unter folgenden Links:

FAQ Sozialministerium Baden-Württemberg
FAQ Robert-Koch-Institut (RKI)
STIKO Empfehlung

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